Berufsethik
| 1. |
Allgemeine Verantwortung |
| 1.1 |
Befolgungen einer allgemeinen Ethik
Der Innenarchitekt soll sich so verhalten, dass er
zur Ehre und Würde seines Berufstands beiträgt.
Er soll sich an die Berufsordnung und geltenden
Gesetze der Gesetzgeber und Länder halten, in
denen er seine Dienstleistungen erbringt.
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| 1.2 |
Kompetenz>
Der Innenarchitekt soll danach streben, sein
fachliches Wissen und Fertigkeiten ständig zu
verbessern. Er soll nur Aufträge innerhalb seines
Kompetenzbereiches annehmen.
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| 1.3 |
Vermeidung von Interessenkonflikten
Der Innenarchitekt soll ausschliesslich solche
Positionen anstreben oder annehmen, die keinen
Konflikt zwischen persönlichen Interessen und
beruflichen Pflichten verursachen.
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| 2. |
Verantwortung gegenüber der Gesellschaft
Der Innenarchitekt akzeptiert die berufliche
Verpflichtung, die sozialen, kulturellen und umweltrelevanten
Gesellschaftsstandards anzuheben.
Er berücksichtigt die Folgen seiner beruflichen
Tätigkeit für die Gesundheit, Sicherheit und das
Wohlbefinden all derer, die aller Wahrscheinlichkeit
nach seine Produkte oder Schöpfungen nutzen.
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| 3. |
Verantwortung gegenüber dem Kunden |
| 3.1 |
Verpflichtung und Treue
Der Innenarchitekt soll im Interesse seines Kunden
und innerhalb seiner beruflichen Pflichten handeln.
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| 3.2 |
Arbeitsumfang, Vereinbarung und Vertrag
Der Innenarchitekt soll seine Tätigkeit nur aufnehmen,
wenn Leistungsumfang, Bedingungen,
Zuständigkeit, Haftung, Honorar oder Honorarabrechnung
sowie Laufzeit des Vertrages in
schriftlicher Form vereinbart sind.
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| 3.3 |
Honorar
Der Innenarchitekt soll bei seiner Tätigkeit darauf
achten, dass sein Honorar dem Arbeitsaufwand
und Leistungsanspruch angemessen ist, und wird
Zahlungen und Honorare Dritter nur entgegen nehmen,
wenn diese im Voraus mit dem Kunden vereinbart
waren.
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| 3.4 |
Transparenz
Der Innenarchitekt soll über geeignete und effektive
Büro- und Prozessstrukturen verfügen, um den
Kunden effizient zu bedienen und über den ihm in
Auftrag des Kunden laufenden Arbeitsprozess
sowie über alle qualitäts- oder kostenbeeinflussende
Faktoren informieren zu können. Die Abwicklung
eines Projekts muss jederzeit auf Wunsch des
Kunden prüfbar sein.
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| 3.5 |
Vertraulichkeit
Der Innenarchitekt soll zu jeder Zeit das Vertrauen
seiner Auftragsgeber schätzen und vertrauliche
Informationen nicht ohne vorherige Zustimmung
weitergeben.
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| 4. |
Verantwortung gegenüber dem Berufsstand |
| 4.1 |
Kollegialität
Der Innenarchitekt soll eine offene und professio-
nelle Diskussion zu sämtlichen Aspekten seines
Berufes führen. Es steht ihm nicht zu, einen Kolle-
gen auf unfaire Weise zu kritisieren oder die Arbeit
eines Kollegen in der Öffentlichkeit zu verunglimp-
fen.
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| 4.2 |
Loyalität und Wettbewerb
Der Innenarchitekt darf einem anderen Gestalter
nicht wissentlich einen Auftrag abwerben. Ein
Innenarchitekt, der damit beauftragt ist, ein beste-
hendes Gebäude oder Räume umzubauen, sollte
den urspünglichen Gestalter um Rat ersuchen, ehe
er mit der Arbeit beginnt. Der ursprüngliche Gestal-
ter darf der Beauftragung nicht wiedersprechen.
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| 4.3 |
Zusammenarbeit und Nachfolge
Der Innenarchitekt soll freien Mitarbeitern und
Angestellten eine angenehme Arbeitsumgebung
zur Verfügung stellen, sie fair bezahlen und ihre
berufliche Entwicklung fördern. Er achtet darauf,
dass sie diese Verhaltungsregeln einhalten.
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| 4.4 |
Urheberschaft
Der Innenarchitekt erkennt den Leistungsanteil
von Kollegen oder Angestellten im Gesamtwerk
an. Er darf weder akzeptieren, wenn ein Kunde
wissentlich Plagiate wünscht noch er selbst
bewusst in irgendeiner Form plagiieren.
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| 5. |
Veröffentlichungen |
| 5.1 |
Fairness
Der Innenarchitekt soll bezüglich seiner Arbeit,
seinem Fachwissen und seiner Erfahrung nur
wahre Aussagen in der Öffentlichkeit treffen. Seine
Veröffentlichungen sollen dem Kunden und ande-
ren Gestaltern gegenüber fair sein und im Einklang
mit der Würde des Berufstands stehen.
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| 5.2 |
Urheberschaft
Der Innenarchitekt soll ausschliesslich Arbeiten/
Projekte veröffentlichen, die er selbst/ Mitarbeiter
gestaltet haben. Er darf nicht akzeptieren, dass
sein Name mit Projekt/ Design in Verbindung
gebracht wird, das derart verändert wurde das es
im Grunde nicht länger als das ursprüngliche Werk
des Innenarchitekten betrachtet werden kann.
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| 5.3 |
Wettbewerb
Ein Mitglied darf an Wettbewerben teilnehmen,
oder Teil einer Wettbewerbsjury sein, wenn diese
gemäss der gültigen und von den Berufsverbänden
anerkannten Wettbewerbsregeln ausgeschrieben
werden.
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| 5.4 |
Erfüllung und Sanktionen
Jegliche Nicht- Beachtung dieses Berufsethik-
Kodex wird von den Präsidien/ Vorständen der
nationalen Berufsverbände/ Berufsethik- Komitee
geahndet. Diese sind angehalten eine Strafe oder
Massregelung zu verhängen oder das Mitglied
auszuschliessen. Eine Beschwerde gegen einen
Innenarchitekten kann durch einen Kollegen vorge-
bracht werden, einen Kunden oder jemanden der
eine andere berufliche Beziehung zu dem Ange-
klagten hat.
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Auszug aus dem Internationalen „Code of Conduct“ by E.C.I.A. 2005