Berufsethik

1. Allgemeine Verantwortung
1.1 Befolgungen einer allgemeinen Ethik
Der Innenarchitekt soll sich so verhalten, dass er zur Ehre und Würde seines Berufstands beiträgt. Er soll sich an die Berufsordnung und geltenden Gesetze der Gesetzgeber und Länder halten, in denen er seine Dienstleistungen erbringt.
1.2 Kompetenz
Der Innenarchitekt soll danach streben, sein fachliches Wissen und Fertigkeiten ständig zu verbessern. Er soll nur Aufträge innerhalb seines Kompetenzbereiches annehmen.
1.3 Vermeidung von Interessenkonflikten
Der Innenarchitekt soll ausschliesslich solche Positionen anstreben oder annehmen, die keinen Konflikt zwischen persönlichen Interessen und beruflichen Pflichten verursachen.
2. Verantwortung gegenüber der Gesellschaft
Der Innenarchitekt akzeptiert die berufliche Verpflichtung, die sozialen, kulturellen und umweltrelevanten Gesellschaftsstandards anzuheben. Er berücksichtigt die Folgen seiner beruflichen Tätigkeit für die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden all derer, die aller Wahrscheinlichkeit nach seine Produkte oder Schöpfungen nutzen.
3. Verantwortung gegenüber dem Kunden
3.1 Verpflichtung und Treue
Der Innenarchitekt soll im Interesse seines Kunden und innerhalb seiner beruflichen Pflichten handeln.
3.2 Arbeitsumfang, Vereinbarung und Vertrag
Der Innenarchitekt soll seine Tätigkeit nur aufnehmen, wenn Leistungsumfang, Bedingungen, Zuständigkeit, Haftung, Honorar oder Honorarabrechnung sowie Laufzeit des Vertrages in schriftlicher Form vereinbart sind.
3.3 Honorar
Der Innenarchitekt soll bei seiner Tätigkeit darauf achten, dass sein Honorar dem Arbeitsaufwand und Leistungsanspruch angemessen ist, und wird Zahlungen und Honorare Dritter nur entgegen nehmen, wenn diese im Voraus mit dem Kunden vereinbart waren.
3.4 Transparenz
Der Innenarchitekt soll über geeignete und effektive Büro- und Prozessstrukturen verfügen, um den Kunden effizient zu bedienen und über den ihm in Auftrag des Kunden laufenden Arbeitsprozess sowie über alle qualitäts- oder kostenbeeinflussende Faktoren informieren zu können. Die Abwicklung eines Projekts muss jederzeit auf Wunsch des Kunden prüfbar sein.
3.5 Vertraulichkeit
Der Innenarchitekt soll zu jeder Zeit das Vertrauen seiner Auftragsgeber schätzen und vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige Zustimmung weitergeben.
4. Verantwortung gegenüber dem Berufsstand
4.1 Kollegialität
Der Innenarchitekt soll eine offene und professionelle Diskussion zu sämtlichen Aspekten seines Berufes führen. Es steht ihm nicht zu, einen Kollegen auf unfaire Weise zu kritisieren oder die Arbeit eines Kollegen in der Öffentlichkeit zu verunglimpfen.
4.2 Loyalität und Wettbewerb
Der Innenarchitekt darf einem anderen Gestalter nicht wissentlich einen Auftrag abwerben. Ein Innenarchitekt, der damit beauftragt ist, ein bestehendes Gebäude oder Räume umzubauen, sollte den urspünglichen Gestalter um Rat ersuchen, ehe er mit der Arbeit beginnt. Der ursprüngliche Gestalter darf der Beauftragung nicht wiedersprechen.
4.3 Zusammenarbeit und Nachfolge
Der Innenarchitekt soll freien Mitarbeitern und Angestellten eine angenehme Arbeitsumgebung zur Verfügung stellen, sie fair bezahlen und ihre berufliche Entwicklung fördern. Er achtet darauf, dass sie diese Verhaltungsregeln einhalten.
4.4 Urheberschaft
Der Innenarchitekt erkennt den Leistungsanteil von Kollegen oder Angestellten im Gesamtwerk an. Er darf weder akzeptieren, wenn ein Kunde wissentlich Plagiate wünscht noch er selbst bewusst in irgendeiner Form plagiieren.
5. Veröffentlichungen
5.1 Fairness
Der Innenarchitekt soll bezüglich seiner Arbeit, seinem Fachwissen und seiner Erfahrung nur wahre Aussagen in der Öffentlichkeit treffen. Seine Veröffentlichungen sollen dem Kunden und anderen Gestaltern gegenüber fair sein und im Einklang mit der Würde des Berufstands stehen.
5.2 Urheberschaft
Der Innenarchitekt soll ausschliesslich Arbeiten / Projekte veröffentlichen, die er selbst / Mitarbeiter gestaltet haben. Er darf nicht akzeptieren, dass sein Name mit Projekt / Design in Verbindung gebracht wird, das derart verändert wurde das es im Grunde nicht länger als das ursprüngliche Werk des Innenarchitekten betrachtet werden kann.
5.3 Wettbewerb
Ein Mitglied darf an Wettbewerben teilnehmen, oder Teil einer Wettbewerbsjury sein, wenn diese gemäss der gültigen und von den Berufsverbänden anerkannten Wettbewerbsregeln ausgeschrieben werden.
5.4

Erfüllung und Sanktionen
Jegliche Nicht-Beachtung dieses Berufsethik-Kodex wird von den Präsidien / Vorständen der nationalen Berufsverbände / Berufsethik-Komitee geahndet. Diese sind angehalten eine Strafe oder Massregelung zu verhängen oder das Mitglied auszuschliessen. Eine Beschwerde gegen einen Innenarchitekten kann durch einen Kollegen vorgebracht werden, einen Kunden oder jemanden der eine andere berufliche Beziehung zu dem
Angeklagten hat.



Auszug aus dem Internationalen „Code of Conduct“ by E.C.I.A. 2005

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